Foto Feldmann

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Fotografie

I.  Allgemeines

1.  Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2.  Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still- Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

 


II. Urheberrecht

1.  Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.  Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3.  Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4.  Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5.  Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6.  Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7.  Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 


III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1.  Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der     gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.)sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. MWSt. aus.
2.  Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3.  Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4.  Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.


IV. Haftung

1.  Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.  Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
3.  Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4.  Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.


V.  Nebenpflichten

1.  Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2.  Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.


VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1.  Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2.  Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder     innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 Euro für jedes Original und 200 Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
3.  Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4.  Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


VIII. Digitale Fotografie

1.  Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2.  Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.


IX. Bildbearbeitung

1.  Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4.  Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.


X.  Nutzung und Verbreitung

1.  Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in On-line-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2.  Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3.  Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4.  Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5.  Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.  Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7.  Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.


XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

 

Handel

 
§ 1 Vertragsabschluss

Durch Anklicken des Buttons "Bestellung absenden" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Bestellformular enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung der Bestellung erfolgt schnellstens nach dem Absenden der Bestellung  und anschließend per E-Mail. Der Kaufvertrag ist mit unserer Bestätigung zustande gekommen.

§ 2 Lieferung

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Diese kann von der Rechnungsadresse verschieden sein.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.
Die Versandkostenpauschale beträgt 8,00 EUR.
Im Falle einer Lieferung per Nachnahme wird eine Nachnahmegebühr in Höhe von 3.50 EUR erhoben. Bei Teillieferungen wird diese Gebühr nur einmal erhoben.
Treten Ereignisse ein, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren, so kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern.


§ 3 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der Kaufpreis ist sofort netto, ohne Abzug von Skonto mit der Versendung der Ware an den Kunden fällig. Der Käufer kann den Kaufpreis per Vorkasse oder per Nachnahme zahlen.
Befindet sich der Käufer in Verzug, so kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Zahlt der Käufer nicht unverzüglich nach Erhalt der Ware, so befindet er sich spätestens drei Wochen nach Abschluss dieses Vertrages in Verzug.

§ 4 Falsche oder fehlerhafte Lieferung

Nicht bestellte oder mangelhafte Ware ist vom Käufer unter genauer Bezeichnung der Ware und der Art des Fehlers unverzüglich an den Verkäufer zu schicken; die Rechnung muss der Rücksendung beigelegt werden. Bei begründeten Beanstandungen tauscht der Verkäufer die falsche oder mangelhafte Ware gegen vertragsgemäße aus.

§ 5 Rückgaberecht

Der Käufer erhält ein 14tägiges Rückgaberecht nach Erhalt der Ware. Schicken Sie uns die Ware in der Originalverpackung, auf unsere Kosten und unsere Gefahr, mit dem gesamten Lieferumfang per Post zurück. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware an: Foto Feldmann GmbH & Co. KG, Hermannstraße 38, 44263 Dortmund. Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann zurück; anderenfalls müssen wir das von der Post erhobene Strafporto von dem Erstattungsbetrag abziehen. Im Falle einer wirksamen Rückgabe kann bei einer Verschlechterung der Ware Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt ( z.B. durch das Auspacken für den Testbetrieb nicht notwendigen Zubehörs, wie Trageriemen, Taschen, etc. ). 


§ 6 Nichtannahme der Lieferung

Nimmt der Besteller gelieferte Ware, ohne die Lieferung zuvor storniert zu haben ( Fax, Mail, Telefon ) nicht an, so sind wir dazu berechtigt, für unsere vergeblichen Versand- Verpackungs- und Bearbeitungskosten eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR zu erheben. Bei Sendungen, deren Wert den Betrag von 580.00 EUR inkl. 16% MwSt. übersteigt, müssen wir auch die von uns vergeblich aufgewendete Summe für die Paketversicherung in Höhe von 0.3% des netto Warenwertes zurückfordern. 

§ 7 Gewährleistungen

Der Kunde sollte – auch im eigenem Interesse – offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt reklamieren. Dem privaten Endkunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte innerhalb von mindestens 24 Monaten nach Auslieferung zu. Längere Garantiezeiten, die vom jeweiligen Hersteller auf seine Produkte eingeräumt werden, werden auch von uns selbstverständlich eingeräumt. Wir haften nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind.

§ 8 Zurückbehaltung, Aufrechnung, Minderung

Der Käufer ist zur Zurückbehaltung, Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer dem ausdrücklich zugestimmt hat, oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung aller dem Verkäufer gegen den Käufer zustehender Forderungen das Eigentum des Verkäufers.

§ 10 Haftung

10.1. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber Foto Feldmann GmbH & Co. KG als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

10.2. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

10.3. Nicht vorhersehbare Schäden und Mangelfolgeschäden sind von der Haftung ausgenommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.

10.4. Zur Absicherung des Transportrisikos werden die Lieferungen automatisch transportversichert. Von der Versicherung gezahlte Beträge werden von Markus Fotoladen unverzüglich an den Kunden weitergeleitet. Dies gilt auch dann, wenn eine Haftung von Foto Feldmann GmbH & Co. KG aufgrund der vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist, der typischerweise entstehende und vorhersehbare Schaden aber gleichwohl von dem Versicherungsschutz umfasst ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen Foto Feldmann GmbH & Co. KG sind in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand ist der Käufer Kaufmann, so gelten folgende besondere Bestimmungen:

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Im Falle eines etwaigen Weiterverkaufs hat der Käufer die deutschen Preisbindungsvorschriften zu beachten.
Der Verkäufer ist nach seiner Wahl berechtigt, an seinem Sitz oder am Sitz des Käufers zu klagen.


§ 12 Datenschutz

Der Verkäufer ist berechtigt, die vom Käufer angegebenen Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Der Verkäufer verwendet die Daten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zum Käufer. Der Verbraucher kann jederzeit unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (Umfang, Zwecke) verlangen. Die Daten können auf Verlangen geändert oder gelöscht werden.


§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.


Ihr Foto Feldmann Team


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