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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Fotografie
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I.
Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen
erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht
umgehend widersprochen wird.
2. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen
hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in
welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative,
Dia-Positive, Papierbilder, Still- Videos, elektronische
Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern
nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich
nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken,
ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde -
jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine
Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger
Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein
Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn
nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
§ 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf,
sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des
Lichtbildes genannt zu werden.Eine Verletzung des Rechts auf
Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe
der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter
Vereinbarung.
III. Vergütung,
Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als
Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten,
Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten,
Studiomieten etc.)sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber
Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. MWSt. aus.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne
Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige
Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung
oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen
bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit
zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben
die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen
Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so
sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen
Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder
nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten
zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für
bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in
unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten
stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch
schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden
an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts,
Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes
vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist
berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative
nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor
der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm
die Negative zum Kauf an.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und
Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der
Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und
Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der
Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung
erfolgt.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem
Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und
Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung
der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung
und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der
Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der
Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung
die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist
der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen
oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf
Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung,
Ausfallhonorar
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere
Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten
Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere
Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden.
Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf,
sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten
hat, Bezahlung verlangen.
2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus
seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten
Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang
beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach
Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung
in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 Euro
pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber
nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist
als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die
eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf
Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens
1000 Euro für jedes Original und 200 Euro für jedes Duplikat,
sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht
entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die
Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen
vorbehalten.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene
Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat,
wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des
Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.
Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die
Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht
der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden
entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers
kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich,
wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der
Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des
Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf
verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung
der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das
Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht
nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre
Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der
vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch
Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation
ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber
der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind
Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des
Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name
des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische
Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung,
bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von
Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe,
erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und
eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist,
den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder
Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt.
Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die
auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und
Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im
Internet und in Intranets, in On-line-Datenbanken, in
elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch
des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen
Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung
zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet
und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und
Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen,
die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger,
Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies
nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger,
Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren
und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien
und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit
vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern,
Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die
Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht
Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich
rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des
Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
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Handel
§
1 Vertragsabschluss
Durch
Anklicken des Buttons "Bestellung absenden" geben Sie eine
verbindliche Bestellung der im Bestellformular enthaltenen Waren ab. Die
Bestätigung der Bestellung erfolgt schnellstens nach dem Absenden der
Bestellung und anschließend per E-Mail. Der Kaufvertrag ist mit
unserer Bestätigung zustande gekommen.
§ 2 Lieferung
Die
Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Diese kann
von der Rechnungsadresse verschieden sein.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.
Die Versandkostenpauschale beträgt 8,00 EUR.
Im Falle einer Lieferung per Nachnahme wird eine Nachnahmegebühr in Höhe
von 3.50 EUR erhoben. Bei Teillieferungen wird diese Gebühr nur einmal
erhoben.
Treten Ereignisse ein, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich
erschweren, so kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern.
§
3 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der
Kaufpreis ist sofort netto, ohne Abzug von Skonto mit der Versendung der
Ware an den Kunden fällig. Der Käufer kann den Kaufpreis per Vorkasse
oder per Nachnahme zahlen.
Befindet sich der Käufer in Verzug, so kann der Verkäufer Verzugszinsen
in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank verlangen. Zahlt der Käufer nicht unverzüglich nach Erhalt
der Ware, so befindet er sich spätestens drei Wochen nach Abschluss
dieses Vertrages in Verzug.
§ 4 Falsche oder fehlerhafte Lieferung
Nicht
bestellte oder mangelhafte Ware ist vom Käufer unter genauer Bezeichnung
der Ware und der Art des Fehlers unverzüglich an den Verkäufer zu
schicken; die Rechnung muss der Rücksendung beigelegt werden. Bei begründeten
Beanstandungen tauscht der Verkäufer die falsche oder mangelhafte Ware
gegen vertragsgemäße aus.
§ 5 Rückgaberecht
Der
Käufer erhält ein 14tägiges Rückgaberecht nach Erhalt der Ware.
Schicken Sie uns die Ware in der Originalverpackung, auf unsere Kosten und
unsere Gefahr, mit dem gesamten Lieferumfang per Post zurück. Zur Wahrung
der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware an: Foto Feldmann
GmbH & Co. KG, Hermannstraße 38, 44263 Dortmund. Bitte frankieren Sie
das Paket ausreichend, wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann zurück;
anderenfalls müssen wir das von der Post erhobene Strafporto von dem
Erstattungsbetrag abziehen. Im Falle einer wirksamen Rückgabe kann bei
einer Verschlechterung der Ware Wertersatz verlangt werden. Dies gilt
nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung
- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen
ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie
die Ware nicht wie Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,
was deren Wert beeinträchtigt ( z.B. durch das Auspacken für den
Testbetrieb nicht notwendigen Zubehörs, wie Trageriemen, Taschen, etc. ).
§ 6 Nichtannahme der Lieferung
Nimmt
der Besteller gelieferte Ware, ohne die Lieferung zuvor storniert zu haben
( Fax, Mail, Telefon ) nicht an, so sind wir dazu berechtigt, für unsere
vergeblichen Versand- Verpackungs- und Bearbeitungskosten eine Gebühr in
Höhe von 10,00 EUR zu erheben. Bei Sendungen, deren Wert den Betrag von
580.00 EUR inkl. 16% MwSt. übersteigt, müssen wir auch die von uns
vergeblich aufgewendete Summe für die Paketversicherung in Höhe von 0.3%
des netto Warenwertes zurückfordern.
§
7 Gewährleistungen
Der
Kunde sollte – auch im eigenem Interesse – offensichtliche Mängel der
Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt reklamieren. Dem privaten
Endkunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte innerhalb von
mindestens 24 Monaten nach Auslieferung zu. Längere Garantiezeiten, die
vom jeweiligen Hersteller auf seine Produkte eingeräumt werden, werden
auch von uns selbstverständlich eingeräumt. Wir haften nicht für Mängel,
die infolge fehlerhafter Handhabung oder durch Fremdeinwirkung entstanden
sind.
§
8 Zurückbehaltung, Aufrechnung, Minderung
Der
Käufer ist zur Zurückbehaltung, Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer
dem ausdrücklich zugestimmt hat, oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt sind.
§
9 Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung aller dem Verkäufer
gegen den Käufer zustehender Forderungen das Eigentum des Verkäufers.
§
10 Haftung
10.1.
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter
Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl
gegenüber Foto Feldmann GmbH & Co. KG als auch gegenüber seinen Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
10.2.
Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.
10.3.
Nicht vorhersehbare Schäden und Mangelfolgeschäden sind von der Haftung
ausgenommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.
10.4.
Zur Absicherung des Transportrisikos werden die Lieferungen automatisch
transportversichert. Von der Versicherung gezahlte Beträge werden von
Markus Fotoladen unverzüglich an den Kunden weitergeleitet. Dies gilt
auch dann, wenn eine Haftung von Foto Feldmann GmbH & Co. KG aufgrund
der vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist, der typischerweise
entstehende und vorhersehbare Schaden aber gleichwohl von dem
Versicherungsschutz umfasst ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen
Foto Feldmann GmbH & Co. KG sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand ist
der Käufer Kaufmann, so gelten folgende besondere Bestimmungen:
Für
die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Im Falle eines
etwaigen Weiterverkaufs hat der Käufer die deutschen
Preisbindungsvorschriften zu beachten.
Der Verkäufer ist nach seiner Wahl berechtigt, an seinem Sitz oder am
Sitz des Käufers zu klagen.
§
12 Datenschutz
Der
Verkäufer ist berechtigt, die vom Käufer angegebenen Daten elektronisch
zu speichern und zu verarbeiten. Der Verkäufer verwendet die Daten
ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zum Käufer. Der Verbraucher
kann jederzeit unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person
gespeicherten Daten (Umfang, Zwecke) verlangen. Die Daten können auf
Verlangen geändert oder gelöscht werden.
§
13 Salvatorische Klausel
Sollten
einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz
oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke
enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile
solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden
Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Ihr Foto Feldmann Team
Foto Feldmann GmbH & Co. KG
Tel.: 0231 - 411826
Fax: 0231-421664
Hier können Sie uns eine E-Mail schicken:
fotofeldmann@web.de
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